Unsere Redaktionsrichtlinien

Damit wir die Verbreitung Ihrer Pressemitteilung übernehmen können, muss Ihre Mitteilung die folgenden Kriterien erfüllen.

Inhaltliche Anforderungen

Nachrichtenwert: Die Mitteilung muss für die Presse einen Nachrichtenwert haben. Das kann die Einführung eines neuen Produkts oder einer neuen Dienstleistung sein, eine organisatorische Umstrukturierung, der Gewinn einer Auszeichnung, eine Expertenmeinung zu einem aktuellen Thema, die Veröffentlichung von Umfrageergebnissen usw. Die Schlagzeile muss klar auf den Inhalt der Nachricht hinweisen.

Nachrichtenquelle: Aus dem Titel oder Text der Pressemitteilung muss die Quelle der Nachricht eindeutig hervorgehen, also das Unternehmen, die Institution, die Organisation usw., die die Mitteilung herausgibt. Reicht eine Agentur die Mitteilung ein, ist die Nachrichtenquelle der Auftraggeber der Agentur.

Sachlicher Ton: Ihre Mitteilung muss frei von direkter Ansprache (ich, wir, ihr) sein, es sei denn, Sie verwenden sie in einem Zitat. Direkte Ansprache würde darauf hindeuten, dass die Mitteilung eher Werbung als Nachricht ist. Vermeiden Sie ebenso übertriebene Behauptungen und durchgehende Großschreibung, da diese die Glaubwürdigkeit der Nachricht infrage stellen.

Unzulässige Äußerungen: Die Mitteilung darf nicht beleidigend, bedrohlich, aggressiv, verleumderisch, gewalttätig, einschüchternd oder anderweitig anstößig sein. Sie darf nicht versuchen, Panik oder Angst zu erzeugen, und nicht darauf abzielen, Schaden anzurichten.

Zitate: Kennzeichnen Sie Meinungen in Ihrer Mitteilung deutlich und stellen Sie sie nicht als Tatsachen dar. Wenn Sie aus einer externen Quelle zitieren, achten Sie darauf, dass es sich um eine geprüfte Quelle handelt.

Schriftliche Genehmigung: Bei bedeutenden Unternehmensmeldungen wie Fusionen oder Übernahmen können wir von der Unternehmensleitung eine schriftliche Genehmigung für die Verbreitung der Mitteilung verlangen.

Rechtlich korrekt: Für jede Pressemitteilung, die rechtliche oder strafrechtliche Angelegenheiten betrifft, verlangen wir ein gerichtliches Aktenzeichen oder eine andere geeignete Dokumentation.

Formale Anforderungen

Umfang der Mitteilung: Ihre Mitteilung muss mindestens 300 Wörter umfassen. Zu kurze Inhalte werden von Suchmaschinen schlechter indexiert.

Grammatik und Rechtschreibung: Ihre Mitteilung muss frei von Grammatik- und Rechtschreibfehlern sein. Vermeiden Sie Fachjargon und achten Sie darauf, dass der Inhalt für möglichst viele Menschen verständlich ist.

Formatierung: Verwenden Sie in Ihrer Mitteilung keine Tabellen und keine eingefügten Bilder. Bilder hängen Sie bei der Einreichung als separate Dateien an. Wenn Ihre Mitteilung Links enthält, achten Sie darauf, dass die verlinkten Websites tatsächlich funktionieren. Führen ein oder mehrere Links in der Mitteilung auf eine Fehlerseite, können wir die Mitteilung nicht veröffentlichen.

Maximale Anzahl von Links: Die Mitteilung darf höchstens 1 Link pro 100 Wörter enthalten.

Unzulässige Inhalte

Unser Pressedienst übernimmt die Verbreitung der folgenden Inhalte nicht.

Werbung: Zielt eine Pressemitteilung in erster Linie auf den Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung ab, handelt es sich um Werbung und nicht um eine Pressemitteilung. Eine gute Pressemitteilung informiert Medien und Öffentlichkeit über ein Thema mit Nachrichtenwert. Ist der Hauptzweck des Dokuments der Verkauf, können wir seine Verbreitung nicht übernehmen.

Sexuelle Inhalte und Inhalte für Erwachsene: Die Pressemitteilung darf keine Hinweise oder Links auf Produkte oder Inhalte sexueller Art, illegale Produkte oder vulgäre Ausdrücke enthalten.

Kopieren: Nachrichten, Meinungsbeiträge und redaktionelle Artikel von anderen Websites oder aus anderen Publikationen – insbesondere urheberrechtlich geschützte – gelten nicht als Pressemitteilung.

Doppelte Inhalte: Eine Pressemitteilung kann über unseren Pressedienst nur einmal verbreitet werden. Außerdem muss ein wesentlicher Teil jeder Pressemitteilung aus Originalinhalten bestehen. Inhalte nach Schablone sind nicht zulässig.

Rechtliche Mitteilungen Dritter: Unser Pressedienst akzeptiert nur Pressemitteilungen von Anwaltskanzleien, die eine der Parteien des Verfahrens vertreten. Pressemitteilungen zu Rechtsangelegenheiten von Unternehmen, die Dritte sind, werden nicht angenommen.

Ebenso übernehmen wir keine Verbreitung von Pressemitteilungen zu folgenden Themen:

  • Online-Glücksspiel,
  • Drogen und andere illegale Substanzen,
  • Schusswaffen,
  • Angebote zum schnellen Reichwerden,
  • konkrete Anlageberatung,
  • Werbung für das Rauchen.